Technische Magnetfelder und Grenzwerte
Unsere Umwelt ist einer Vielzahl von elektromagnetischen Feldern ausgesetzt, die außer der gewollten Wirkung weder Geräte, Umwelt noch Menschen stören oder gefährden sollen.
Vorschriften und Empfehlungen
Für Betriebsmittel ist dies im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit geregelt, sowie in einer Vielzahl von anwendungs- oder gerätespezifischen Normen. Der Schutz von Menschen vor gesundheitsgefährdender Strahlung ist im Bundesimmissionsschutzgesetz für den Betrieb von Hochfrequenz-, Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BlmSchV) geregelt. Darüber hinaus gilt in Betrieben die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 Elektromagnetische Felder zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit.
In beiden Regelwerken sind frequenzabhängige Grenzwerte festgeschrieben, denen Menschen permanent oder zeitweise ausgesetzt sein dürfen, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit kommen sollte. Die Festlegung dieser Grenzwerte folgt z. B. den Empfehlungen von nationalen (in Deutschland die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK)) und internationalen Einrichtungen (Internationale Kommission zum Schutz von nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) und den wissenschaftlichen Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hier insbesondere die International Agency for Research on Cancer (IARC)).
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